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HAUSORDNUNG SPORT
- Mit Betreten des Clubs erkennt jede/r Besucher/in die Hausordnung von MAANDRE an. Sie ist sowohl für Mitglieder als auch für Gäste verbindlich. Ebenfalls ist allen weiteren von den MAANDRE Mitarbeiter/innen erlassenen Anweisungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dienen, unbedingt Folge zu leisten.
- Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann zu einem zeitweiligen oder aber auch dauerhaften Ausschluss aus dem Club führen. Eine Erstattung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall nicht.
- Haftung. Gegenstände, die in den Schließfächern untergebracht sind, sind in dieser Regelung ausdrücklich eingeschlossen. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme von Wertgegenständen und/oder elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien ganz zu verzichten.
- Im Falle von Gesundheitsschäden, die Mitglieder oder Besucher/Besucherinnen durch Nutzung der Trainingsgeräte erleiden, sowie bei selbstverschuldeten Unfällen kann MAANDRE nicht haftbar gemacht werden.
- Die Nutzung des Trainingsbereiches ist nur mit angemessener Trainingskleidung sowie sauberen Wechselschuhen gestattet.
- Nach der Nutzung von Cardiogeräten sind diese vom Mitglied zu desinfizieren.
- Aus hygienischen Gründen ist während des gesamten Trainings, an den Geräten, ein Handtuch als Unterlage zu benutzen.
- Nach Abschluss des Trainings sind Gewichte, Kurzhanteln und Trainingsequipment wieder vollständig aufzuräumen.
- Eine Dauerbelegung der Spinde und Schließfächer des Clubs zur privaten Nutzung ist nicht gestattet. Diese müssen täglich entleert werden. Bei Zuwiderhandlung behält MAANDRE sich vor, den Spind zu räumen.
- Das Mitbringen von Behältnissen aus Glas oder anderen zerbrechlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken etc. ist nicht gestattet.
- Sämtliche Einrichtungen innerhalb des Clubs sind so zu nutzen, dass andere Mitglieder nicht belästigt oder gestört werden. Des weiteren ist die Clubeinrichtung sorgfältig zu behandeln. Sämtliche Handlungen, die der Betriebssicherheit, den guten Sitten sowie der Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen, sind zu unterlassen. Bei Zugegenhandlung ist MAANDRE zur fristlose Kündigung des Vertrags sowie zur Schadensersatzforderung des sich aus der restlichen Vertragsdauer ergebenden Mitgliedsbeitrags berechtigt. Dazu zählt auch die Beschädigung der Studioeinrichtung.
- Mitnahme, Vertrieb – entgeltlich oder unentgeltlich -, Vermittlung oder Konsum von verschreibungspflichtigen oder sonstigen Mitteln zur Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit sind im gesamten Clubbereich strengstens untersagt. Ausgenommen hiervon sind ärztlich verordnete Medikamente. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist MAANDRE zur fristlosen Kündigung des Vertrags sowie zur Schadensersatz-forderung des sich aus der restlichen Vertragsdauer ergebenden Mitgliedsbeitrags berechtigt.
- Im Clubbereich ist das Rauchen nur im Außenbereich erstattet.
- Das Betreten der Theke im Café ist nur dem Studiopersonal gestattet.
- Das Abstellen Ihrer Fahrzeuge ist nur auf den markierten Parkplätzen erlaubt, der Eingang ist für den Notfall unbedingt freizuhalten.
- Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten.